Ihre Kanzlei für Erbrecht
Rechtssicher erben und vererben

Neben der klassischen Erstellung von Testamenten und Erbverträgen planen wir mit Ihnen auch die Unternehmensnachfolge oder die Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
Testamente einfach erklärt
Bilder sagen mehr als tausend Worte - In diesem Video erfahren Sie das Wichtigste zum Erbe in Kürze.
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Rechtliche Sicherheit für Ihr Erbe
Jeder Mensch verdient, dass sein “letzter Wille” nach seinem Ableben respektiert und genau wie von ihm gewollt umgesetzt wird. Deshalb muss schon die Gestaltung dieser letztwilligen Verfügung juristisch eindeutig formuliert sein und darf keinen Platz für Interpretationen lassen. Nur so lassen sich spätere Erbschaftsstreitigkeiten vermeiden. Für eine einwandfreie Gestaltung dieser wichtigen Urkunde können Sie auf uns bauen.
Testament
Für Einzelpersonen oder Eheleute besteht die Möglichkeit, ihre Erbfolge und weitere Wünsche für die Zeit nach ihrem Tod in einem Testament festzuhalten. Gerade in nicht ganz einfachen Konstellationen ist die juristische Expertise unabdingbar und sorgt für Sicherheit.
Erbverträge
Erbverträge müssen notariell beurkundet werden. Sie ermöglichen es auch nicht verheirateten Paaren bindende gemeinsame letztwillige Verfügungen zu errichten. Auch Eltern können mit ihren Kindern einen Erbvertrag schließen, um die Verhältnisse nach dem Tode zu regeln und so spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
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unsere hilfe vorweg
Die wichtigsten Fragen in Kürze beantwortet
Um Ihnen auch schon vor dem Erstkontakt mit uns so gut es geht weiterzuhelfen, beantworten wir Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Erbrecht.
Das notarielle Testament und der Erbvertrag werden vom Notar im Testamentsregister registriert und in die amtliche Verwahrung bei dem Amtsgericht gegeben. Wenn der Erbfall eintritt, wird das Testament von dem Amtsgericht eröffnet und an alle bedachten Personen und die gesetzlichen Erben versandt.
Zum Nachweis der Erbfolge wird ein Erbschein nur dann benötigt, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt, also wenn entweder keine oder nur eine handschriftliche Verfügung von Todes wegen vorliegt.
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts, bei einem Testament oder Erbvertrag nach dem Wert des Vermögens.
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