Alles rund um Ihr Unternehmen
Die Kanzlei für Gesellschaftsrecht
in Hann. Münden

Als erfolgreiches Unternehmen brauchen Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Sie flexibel und sicher im Geschäftsalltag berät. Dieser Partner sind wir. Als Mandant profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen gesellschaftsrechtlichen Erfahrung.
GmbH-Gründung einfach erklärt
Bilder sagen mehr als tausend Worte - In diesem Video erfahren Sie das Wichtigste zu der notariellen Betreuung und Beurkundung von GmbH Gründungen.
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Immer an der Seite Ihres Unternehmens
Bei der Gründung und Führung eines Unternehmens tauchen die unterschiedlichsten Fragen und Herausforderungen auf. Dabei ist gerade im Gesellschaftsrecht Vorsicht geboten, denn die Nichtbeachtung rechtlicher Vorschriften kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Ob Sitzverlegung, Kapitalerhöhung oder Gesellschafterwechsel: Wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen rechtssicher.
Gründung
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss notariell beurkundet werden. Der Notar wird danach die Eintragung der neu gegründeten Gesellschaft in das Handelsregister veranlassen.
Kapitalerhöhung, Gesellschafterwechsel, Sitzverlegung
Beschließen die Gesellschafter einer GmbH, das Stammkapital der Gesellschaft zu erhöhen oder herabzusetzen, muss der Beschluss über die Kapitalerhöhung oder -herabsetzung notariell beurkundet und von dem Notar bei dem Handelsregister angemeldet werden. Dasselbe gilt für einen Wechsel von Gesellschaftern oder Geschäftsführern sowie bei einer Sitzverlegung.
Auflösung, Liquidation, Löschung
Soll eine GmbH aufgelöst werden, sind dafür drei Schritte erforderlich: Die Auflösung durch einen notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss, die von dem Notar anzumeldende Liquidation und schließlich die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.
Sie haben Fagen zum Gesellschaftsrecht?
unsere hilfe vorweg
Die wichtigsten Fragen in Kürze beantwortet
Um Ihnen auch schon vor dem Erstkontakt mit uns so gut es geht weiterzuhelfen, beantworten wir Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Gesellschaftsrecht.
Die Notarkosten für die Gründung einer GmbH belaufen sich auf ca. 800,00 €. Die genaue Höhe ist abhängig von der Anzahl der Gesellschafter und der Höhe des Stammkapitals.
Das Stammkapital muss mindestens 25.000,00 € betragen, wovon allerdings zunächst nur die Hälfte tatsächlich eingezahlt werden muss. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Stammkapital durch die Einbringung von Sacheinlagen (z. B. Immobilien oder Maschinen) zu leisten.
Welche Rechtsform die richtige ist, richtet sich nach den individuellen Zielen der Unternehmensgründer. Hierbei sind maßgeblich die Fragen der Haftung, der Kosten, des Verwaltungsaufwands oder die Beteiligung anderer Personen zu klären.
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